Unsere Beratung umfasst die Verhandlung von General- und Fachplanerverträgen in sämtlichen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne stehen wir Ihnen bei speziellen Vertragskonstellationen sowie bei Spezialfragen des Architekten- und Ingenieurrechts (z.B. Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung der HOAI, Architektenurheberrecht), prüfend und beratend zur Seite. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten – sei es im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von Planungs- und Überwachungsfehlern oder im Rahmen von Honorarstreitigkeiten – bringen wir unsere langjährige bau- und architektenrechtliche Expertise gerne für Sie ein.