Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Fachanwältin für Familienrecht, Partnerin
Im Arbeitsrecht berät Carolin Schnigula private und öffentliche Arbeitgeber zu allen individual- und kollektivrechtlichen Belangen und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen. Frau Schnigula begleitet unsere Mandanten von der Anbahnung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen über deren Durchführung bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Kollektivrechtlich berät Frau Schnigula zu den Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Sie unterstützt Arbeitgeber beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Frau Schnigula referiert regelmäßig zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen – sowohl bei externen Seminaranbietern als auch Inhouse.
Im Familienrecht berät Frau Schnigula Mandanten beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sowie bei unternehmerischen Nachfolgeregelungen. Sie nimmt die gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren, güterrechtlichen Auseinandersetzungen und Unterhaltsstreitigkeiten wahr.
Laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2019/20: Oft empfohlen: Carolin Schnigula („fachlich äußerst kompetent und für die Arbeitgeberseite sehr durchsetzungsstark“, Mandant); 2020/21 und 2021/22: Oft empfohlen: Carolin Schnigula („durchsetzungsstarke Verhandlerin“, Wettbewerber).
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