Schon vor der Eheschließung oder auch während der Ehe kann es sinnvoll sein, ehevertragliche Regelungen zu treffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ehegatte Unternehmer ist oder werthaltige Vermögenszuwächse durch Erbe/vorweggenommene Erbfolge zu erwarten hat. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Gestaltung des Ehevertrages und bereiten die notarielle Beurkundung vor.