Familienrecht

Schon vor der Eheschließung oder auch während der Ehe kann es sinnvoll sein, ehevertragliche Regelungen zu treffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ehegatte Unternehmer ist oder werthaltige Vermögenszuwächse durch Erbe/vorweggenommene Erbfolge zu erwarten hat. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit der Gestaltung des Ehevertrages und bereiten die notarielle Beurkundung vor.

Zur Vermeidung langwieriger und teurer gerichtlicher Auseinandersetzungen kann es sich im Fall einer Trennung oder Scheidung anbieten, die Scheidungsfolgen (insbesondere Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung) vorab durch eine einvernehmliche Scheidungsvereinbarung zu regeln. Hierbei beraten wir Sie gerne und führen die Verhandlungen mit dem Ehepartner oder dessen anwaltlichem Vertreter.

Wir führen für Sie das gerichtliche Scheidungsverfahren und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht).