Arbeitsrecht

Für alle arbeitsrechtlichen Fragen, die in der täglichen Personalarbeit anfallen, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner mit kurzen Reaktionszeiten zur Verfügung. Hierbei behalten wir das unternehmerische Handeln und die Auswirkungen von Einzelmaßnahmen auf den Betrieb immer im Blick. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen individuelle, zu Ihrem Unternehmen passende Lösungen.

Wir entwerfen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Arbeits- und Dienstverträge. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs findet hier stets Berücksichtigung, um größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen und negative finanzielle Konsequenzen für Ihr Unternehmen zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie sich von einem oder mehreren Arbeitnehmern trennen wollen. Wir beraten Sie im Vorfeld einer Kündigung, bereiten diese vor und erörtern mit Ihnen auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Trennung durch Aufhebungsvertrag. Gerne übernehmen wir auch die Verhandlungen mit den Arbeitnehmern oder deren Anwälten.

Wenn sich eine außergerichtliche Lösung für eine Streitigkeit nicht herbeiführen lässt, vertreten wir die Arbeitgeberseite in allen Instanzen vor den deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht und vor den Zivilgerichten bei den Amts- und Landgerichten.

Im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen beraten wir Sie umfassend, sei es bei der Einholung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen, der Gestaltung der erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungs- und Arbeitsverträgen oder den Möglichkeiten, Leistungen über Werk- oder Dienstverträge einzukaufen, ohne hierbei in eine (unerlaubte) Arbeitnehmerüberlassung zu geraten.

Bei Verhandlungen mit Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten oder Personalräten stehen wir Ihnen in allen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung beratend und unterstützend zur Verfügung, insbesondere bei der Ausgestaltung von Vergütungsmodellen, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, bei Betriebsänderungen sowie personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen). Wir gestalten für Ihr Unternehmen rechtssichere Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen.

Sofern eine Einigung mit der Mitarbeitervertretung nicht gelingt, begleiten wir Sie bei der Einsetzung der Einigungsstelle, vertreten die Arbeitgeberseite im Einigungsstellenverfahren und führen in Abstimmung mit Ihnen die Verhandlungen.

Wir bieten auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Inhouseschulungen zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an, um Ihre Führungskräfte in diesem Bereich weiterzubilden.

Geschäftsführer und Vorstände beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung ihrer Anstellungsverträge, aber auch bei Aufhebungs- und Abfindungsverhandlungen. Im Fall von Abberufung, Kündigung und Freistellung unterstützen wir Sie ebenso wie bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder bei Streitigkeiten über nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Hierzu gehört natürlich auch die Prozessführung vor den Zivilgerichten.